Weitere Entscheidung unten: VG Lüneburg, 20.02.2006

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   BVerwG, 01.09.2005 - 1 B 68.05   

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https://dejure.org/2005,24778
BVerwG, 01.09.2005 - 1 B 68.05 (https://dejure.org/2005,24778)
BVerwG, Entscheidung vom 01.09.2005 - 1 B 68.05 (https://dejure.org/2005,24778)
BVerwG, Entscheidung vom 01. September 2005 - 1 B 68.05 (https://dejure.org/2005,24778)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 22.03.2006 - 1 C 13.05
    Auszug aus BVerwG, 01.09.2005 - 1 B 68.05
    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 1 C 13.05 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • VGH Bayern, 21.11.2017 - 20 ZB 17.30688

    Unzulässiger Berufungszulassungsantrag

    Dieses Urteil ist rechtskräftig (vgl. BVerwG, B.v. 1.9.2005 - 1 B 68.05 - juris und v. 22.3.2006 - 1 C 13.05 - im Internet abrufbar unter www.bverwg.de).
  • VGH Bayern, 21.02.2018 - 20 ZB 18.30360

    Zum Verhältnis von Abschiebestopp zu Abschiebungshindernissen

    Dieses Urteil ist rechtskräftig (vgl. BVerwG, B.v. 1.9.2005 - 1 B 68.05 - juris und v. 22.3.2006 - 1 C 13.05 - im Internet abrufbar unter www.bverwg.de).
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Rechtsprechung
   VG Lüneburg, 20.02.2006 - 1 B 68/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,29154
VG Lüneburg, 20.02.2006 - 1 B 68/05 (https://dejure.org/2006,29154)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 20.02.2006 - 1 B 68/05 (https://dejure.org/2006,29154)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 20. Februar 2006 - 1 B 68/05 (https://dejure.org/2006,29154)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Niedersachsen, 27.05.2005 - 5 ME 57/05

    Anforderungen an die Aktualität eines Leistungsvergleichs im Rahmen eines

    Auszug aus VG Lüneburg, 20.02.2006 - 1 B 68/05
    Die Auswahlentscheidung des Dienstherrn unterliegt als Akt wertender Erkenntnis einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle: Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen bzw. unvollständigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachwidrige Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschrift) verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.8.2001 - 2 A 3.00 -, DVBl 2002, 132; OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.5. 2005 - 5 ME 57/05 und Beschl. vom 26.8. 2003 - 5 ME - 162/03 -, jeweils m.w.N.).

    Da für die Auswahlentscheidung hinsichtlich Leistung und Eignung auf den aktuellen Stand und in erster Linie regelmäßig auf die Beurteilungen abzustellen sowie der Grundsatz der Chancengleichheit zu beachten ist, müssen für alle Bewerber zeitnahe dienstliche Beurteilungen vorliegen, die noch einen aktuellen Leistungsvergleich ermöglichen (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 18.5.1995 - 5 M 1532/95 -, Nds.VBl. 1995, 212; Beschl. v.5.8.1999 - 2 M 2045/99 -, Nds.VBl. 2000, 151, Beschl. v. 10.9.2004 - 5 ME 87/04 - und Beschl. v. 27.5.2005 - 5 ME 57/05 -).

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus VG Lüneburg, 20.02.2006 - 1 B 68/05
    Erst wenn alle diese unmittelbar leistungsbezogenen Erkenntnisquellen ausgeschöpft sind und die Bewerber immer noch im Wesentlichen gleich einzustufen sind, sind sogenannte Hilfskriterien heranzuziehen (vgl. hierzu im Einzelnen BVerwG, Urt. v. 21.8.2003 - 2 C 14.02 -, ZBR 2004, 101; Urt. v. 27.2.2003 - 2 C 16.02 -, NVwZ 2003, 1397; OVG Lüneburg, Beschl. v. 13.4.2005 - 5 ME 29/05 -, Beschl. v. 23.7.2004 - 5 ME 39/04 - Beschl. v. 26.8.2003 - 5 ME 162/03 -, NVwZ-RR 2004, 197, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus VG Lüneburg, 20.02.2006 - 1 B 68/05
    Die Auswahlentscheidung des Dienstherrn unterliegt als Akt wertender Erkenntnis einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle: Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen bzw. unvollständigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachwidrige Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschrift) verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.8.2001 - 2 A 3.00 -, DVBl 2002, 132; OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.5. 2005 - 5 ME 57/05 und Beschl. vom 26.8. 2003 - 5 ME - 162/03 -, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus VG Lüneburg, 20.02.2006 - 1 B 68/05
    Erst wenn alle diese unmittelbar leistungsbezogenen Erkenntnisquellen ausgeschöpft sind und die Bewerber immer noch im Wesentlichen gleich einzustufen sind, sind sogenannte Hilfskriterien heranzuziehen (vgl. hierzu im Einzelnen BVerwG, Urt. v. 21.8.2003 - 2 C 14.02 -, ZBR 2004, 101; Urt. v. 27.2.2003 - 2 C 16.02 -, NVwZ 2003, 1397; OVG Lüneburg, Beschl. v. 13.4.2005 - 5 ME 29/05 -, Beschl. v. 23.7.2004 - 5 ME 39/04 - Beschl. v. 26.8.2003 - 5 ME 162/03 -, NVwZ-RR 2004, 197, jeweils m.w.N.).
  • OVG Bremen, 19.02.1999 - 2 B 11/99

    Beförderungsverfahren ; Vorstellungsgespräche; Bewerber; Hausbewerber;

    Auszug aus VG Lüneburg, 20.02.2006 - 1 B 68/05
    Denn anders als die bei einem strukturierten, nach festgelegten Kriterien bewerteten Auswahlgespräch gewonnenen Erkenntnisse können die während eines schlichten Vorstellungsgesprächs gewonnenen Eindrücke lediglich ein vorhandenes Leistungsbild abrunden, nicht aber entscheidend beeinflussen, weil sie kein tragfähiges Leistungsbild eines Bewerbers zu vermitteln vermögen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 19.2.1999 - 2 B 11/99 -, DÖD 1999, 238).
  • OVG Niedersachsen, 26.08.2003 - 5 ME 162/03

    Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Auswahlgespräch; Beamter;

    Auszug aus VG Lüneburg, 20.02.2006 - 1 B 68/05
    Erst wenn alle diese unmittelbar leistungsbezogenen Erkenntnisquellen ausgeschöpft sind und die Bewerber immer noch im Wesentlichen gleich einzustufen sind, sind sogenannte Hilfskriterien heranzuziehen (vgl. hierzu im Einzelnen BVerwG, Urt. v. 21.8.2003 - 2 C 14.02 -, ZBR 2004, 101; Urt. v. 27.2.2003 - 2 C 16.02 -, NVwZ 2003, 1397; OVG Lüneburg, Beschl. v. 13.4.2005 - 5 ME 29/05 -, Beschl. v. 23.7.2004 - 5 ME 39/04 - Beschl. v. 26.8.2003 - 5 ME 162/03 -, NVwZ-RR 2004, 197, jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 18.05.1995 - 5 M 1532/95

    Stellenvergabe; Leiters des Rechnungsprüfungsamtes; Bestenauslese;

    Auszug aus VG Lüneburg, 20.02.2006 - 1 B 68/05
    Da für die Auswahlentscheidung hinsichtlich Leistung und Eignung auf den aktuellen Stand und in erster Linie regelmäßig auf die Beurteilungen abzustellen sowie der Grundsatz der Chancengleichheit zu beachten ist, müssen für alle Bewerber zeitnahe dienstliche Beurteilungen vorliegen, die noch einen aktuellen Leistungsvergleich ermöglichen (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 18.5.1995 - 5 M 1532/95 -, Nds.VBl. 1995, 212; Beschl. v.5.8.1999 - 2 M 2045/99 -, Nds.VBl. 2000, 151, Beschl. v. 10.9.2004 - 5 ME 87/04 - und Beschl. v. 27.5.2005 - 5 ME 57/05 -).
  • OVG Niedersachsen, 05.08.1999 - 2 M 2045/99

    Aktualität von Regelbeurteilungen;; Auswahlentscheidung; Beurteilung;

    Auszug aus VG Lüneburg, 20.02.2006 - 1 B 68/05
    Da für die Auswahlentscheidung hinsichtlich Leistung und Eignung auf den aktuellen Stand und in erster Linie regelmäßig auf die Beurteilungen abzustellen sowie der Grundsatz der Chancengleichheit zu beachten ist, müssen für alle Bewerber zeitnahe dienstliche Beurteilungen vorliegen, die noch einen aktuellen Leistungsvergleich ermöglichen (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 18.5.1995 - 5 M 1532/95 -, Nds.VBl. 1995, 212; Beschl. v.5.8.1999 - 2 M 2045/99 -, Nds.VBl. 2000, 151, Beschl. v. 10.9.2004 - 5 ME 87/04 - und Beschl. v. 27.5.2005 - 5 ME 57/05 -).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 02.10.2006 - L 5 ER 185/06

    Krankenversicherung - Beendigung der freiwilligen Mitgliedschaft - aufschiebende

    In Bezug auf die Beendigung der freiwilligen Krankenversicherung nach § 191 Satz 1 Nr. 3 SGB V haben das SG Berlin (1.8.2002 S 86 KR 2961/01 ER 02, Breithaupt 2003, 89), das Sächsische LSG (13.7.2005 L 1 B 68/05 KR-ER) und das SG Bremen (27.7.2005 S 7 KR 90/05 ER) die Auffassung vertreten, dass eine diesbezügliche Feststellung des Krankenversicherungsträgers gegenüber dem (früheren Mitglied) als Verwaltungsakt zu werten sei und Widerspruch und Klage aufschiebende Wirkung haben mit der Folge, dass das Mitglied auf einen Widerspruch bzw eine Klage hin vorläufig weiterhin Anspruch auf Krankenversicherungsleistungen habe.

    Ob die Antragsgegnerin berechtigt war, auch die Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung einzuziehen, oder ob es insoweit Beitragsbescheiden der Pflegekasse bedurft hätte und welche Folgen eine fehlende Zuständigkeit der Antragsgegnerin für die weitere Mitgliedschaft des Antragstellers in der sozialen Pflegeversicherung hat (vgl Sächsisches LSG 13.7.2005 aaO), bedarf im vorliegenden Zusammenhang keiner Entscheidung.

  • LSG Hamburg, 21.02.2006 - L 1 B 390/05

    Krankenversicherung - Ende der freiwilligen Versicherung - Mitteilung der

    Nach dem Sächsischen LSG (Beschluss vom 13.07.2005 - L 1 B 68/05 KR ER), dem LSG Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 17.06.2005 - L 5 ER 37/05 KR, Breithaupt 2005, 893) und dem Sozialgericht Berlin (Beschluss vom 01.08.2002 - S 86 KR 2961/01 ER, Breithaupt 2003, 89) hat allerdings die Anfechtungsklage gegen "Feststellungsbescheide" iSd § 191 Satz 1 Nr. 3 SGB V aufschiebende Wirkung.
  • VG Augsburg, 23.12.2011 - Au 2 E 11.1633

    Liegt für einen Bewerber keine aktuelle Beurteilung vor, ist der Dienstherr

    Existiert für einen Bewerber keine aktuelle Beurteilung, muss der die Auswahl vornehmende Dienstherr folglich darauf hinwirken, dass Anlassbeurteilungen erstellt werden (VGH BW vom 4.6.2009 Az. 4 S 213/09 RdNr. 10; SächsOVG vom 16.12.2008 Az. 2 B 350/08 RdNr. 7; vom 13.9.2006 Az. 3 BS 111/06 RdNr. 9; VG München vom 7.7.2010 Az. M 5 E 10.2428 RdNr. 28; VG Lüneburg vom 20.2.2006 Az. 1 B 68/05 RdNr. 14).
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